Förderung
Voraussetzungen für Wohnhaussanierung
   


1. IHRE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:

Wer wird gefördert?

Eigentümer eines Hauses mit bis zu 3 Wohnungen:
  • für das die Baubewilligung vor mindestens 20 Jahren genehmigt wurde, bzw.,
  • bei Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen durch Zu- oder Einbau, wenn die Baubewilligung des zu erweiternden Hauses vor mindestens 10 Jahren erteilt wurde.
  • welche die Einkommensgrenzen nicht überschreiten (außer bei Vermietung)
  • die das geförderte Objekt bei Eigenbedarf als Hauptwohnsitz nutzen oder  als Hauptwohnsitz vermieten.
  • die – im Falle eines Neubezugs der sanierten Wohnung – ihre bisherige Wohnung nachweislich weitervermieten oder verkaufen,
  • keine Baualtersvorgabe, wenn die Nutzheizenergiekennzahl (NEZ ) von über 100 kWh/m²a durch die Sanierung auf 65 kWh/m²a oder niedriger abgesenkt wird.
  • keine Baualtersvorgabe bei behindertengerechten Maßnahmen.
  • keine Baualtersvorgabe bei Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützten Gebäuden.
  • Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben.