Förderung
Voraussetzungen für Wohnhaussanierung
1. IHRE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:
Wer wird gefördert?
Eigentümer eines Hauses mit bis zu 3 Wohnungen:
- für das die Baubewilligung vor mindestens 20 Jahren genehmigt wurde, bzw.,
- bei Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen durch Zu- oder Einbau, wenn die Baubewilligung des zu erweiternden Hauses vor mindestens 10 Jahren erteilt wurde.
- welche die Einkommensgrenzen nicht überschreiten (außer bei Vermietung)
- die das geförderte Objekt bei Eigenbedarf als Hauptwohnsitz nutzen oder als Hauptwohnsitz vermieten.
- die – im Falle eines Neubezugs der sanierten Wohnung – ihre bisherige Wohnung nachweislich weitervermieten oder verkaufen,
- keine Baualtersvorgabe, wenn die Nutzheizenergiekennzahl (NEZ ) von über 100 kWh/m²a durch die Sanierung auf 65 kWh/m²a oder niedriger abgesenkt wird.
- keine Baualtersvorgabe bei behindertengerechten Maßnahmen.
- keine Baualtersvorgabe bei Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützten Gebäuden.
- Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben.