Wohnbeihilfe
Info zur Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist keine Leistung der Sozialhilfe, sondern ein direkter Zuschuss aus Mitteln der Wohnbauförderung.

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1. WO KÖNNEN FÖRDERUNGEN BEANTRAGT WERDEN?

Die Förderungen können Sie bei der Abteilung Wohnbauförderung, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, beantragen.
Das dazu erforderliche Formulare finden Sie auf der Homepage: www.land­-oberoesterreich.gv.at/12820.htm

Für Auskünfte stehen Ihnen die Beratungsstelle
(Tel. 0732-7720-14143) und die für die Bereiche zuständigen Bearbeiter während der Kundendienstzeit von 8 bis 12 Uhr gerne zur Verfügung.


Zum nachlesen in unserer Publikation "Bauen, Renovieren und Wohnen in OÖ. 2023" ab Seite 127
http://www.ooe-wohnbau.at

Ansuchen um Wohnbeihilfe (SGD-Wo/E-2) gemäß dem OÖ. Wohnbauförderungsgesetz 1993 i.d.g.F. (PDF-Dokument 456,01 KB)

Privathaushaltsbestätigung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz
https://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=123206